Regelungsvorhaben
24.042_Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und UK (TCA)
Angegeben von:
Volkswagen AG (R001681)
am
01.07.2024
Beschreibung:
Die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens sollte die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie in Europa unterstützen. Rechtsunsicherheit für Unternehmen sollte vermieden werden. Planungskontinuität ist für den Volkswagen Konzern essentiell, um die Transformation in Richtung Elektrifizierung in Europa voranzubringen.
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Internationale Beziehungen [alle RV hierzu]