Regelungsvorhaben

KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie

Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (R005552) am 30.06.2024

Beschreibung:
Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2406300016 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 22.04.2024 an:

  2. SG2410010001 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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