Regelungsvorhaben

Aufnahme einer Regelung zur Organisationsverantwortung in das Recht des Behandlungsvertrages im BGB

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 30.06.2024

Beschreibung:
Klarstellung, dass die Behandlung auch in organisatorischer Hinsicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat. Stärkere Fokussierung bei Arzthaftpflichtfragen auf die organisatorische Verantwortung patientenferner Entscheider.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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