Regelungsvorhaben

Die Abscheidung und unterirdische Einlagerung von Kohlendioxid soll künftig in Deutschland ermöglicht werden.

Angegeben von:
Andreas Fußer (R002879) am 30.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesregierung hat eine Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vorgelegt. Ziel der Einflussnahme ist, die Vorschläge der Regierung zu unterstützen. Es gibt keine Änderungswünsche gegenüber dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vom 21.06.2024. Das Hauptinteresse besteht darin, die Produktion von Blauem Wasserstoff aus Erdgas zu ermöglichen, indem das im Gas enthaltene Kohlendioxid durch vorhandene technische Verfahren abgetrennt und offshore unterirdisch in geeignete Lagerstätten eingelagert (CCS) oder industriell verwertet wird (CCU). Der blaue Wasserstoff wird für den Einsatz in flexiblen Gaskraftwerken übergangsweise benötigt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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