Regelungsvorhaben
Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung
Angegeben von:
Verband Internet Reisevertrieb e. V. (R000389)
am
29.06.2024
Beschreibung:
Ziel ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der verabschiedeten EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Übergangsfrist in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen (bis Frühjahr 2026). Angestrebt ist ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für
Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1028 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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