Regelungsvorhaben

Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung

Angegeben von:
Verband Internet Reisevertrieb e. V. (R000389) am 29.06.2024

Beschreibung:
Ziel ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der verabschiedeten EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Übergangsfrist in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen (bis Frühjahr 2026). Angestrebt ist ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411220016 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 21.11.2024 an:

      • Bundesregierung

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