Regelungsvorhaben
Telematikinfrastruktur: Einwilligungsunabhängige Krankenversichertennummer für Privatversicherte ermöglichen
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
29.06.2024
Beschreibung:
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]