Regelungsvorhaben
NotfallGesetz: Systemgerechte Finanzierung ermöglichen
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
29.06.2024
Beschreibung:
Leistungen können in der PKV nur dann finanziert und entsprechend kalkuliert werden, wenn sie einem Behandlungsfall zugeordnet werden können. Pauschale Finanzierungen, zumal der vertragsärztlichen Versorgung, sind nicht möglich.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung - NotfallGesetz Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]