Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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NotfallGesetz: Systemgerechte Finanzierung ermöglichen

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 29.06.2024

Beschreibung:
Leistungen können in der PKV nur dann finanziert und entsprechend kalkuliert werden, wenn sie einem Behandlungsfall zugeordnet werden können. Pauschale Finanzierungen, zumal der vertragsärztlichen Versorgung, sind nicht möglich.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung - NotfallGesetz Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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