Regelungsvorhaben

Regulierung der Nutzung technischer Geräte zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

Angegeben von:
OOONO A/S (R002303) am 29.06.2024

Beschreibung:
CO-DRIVER: [Straßenverkehrsordnung] Anpassungen in Artikel §23 Absatz 1(c) StVO zur Differenzierung zwischen Geräten zur Anzeige und zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.

Betroffene Interessenbereiche (21)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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