Regelungsvorhaben
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.01.2025
Wieder aktiv seit 11.03.2025
Angegeben von:
Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (R002233)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Gesetzeslücke im SGBII soll geschlossen werden, damit Verurteilte nach dem BtmG "Therapie statt Strafe" nach §35 BtmG erhalten können auch, wenn die Krankenkassen für die Leistungen zuständig sind.
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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