Regelungsvorhaben

Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetz

Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.01.2025

Wieder aktiv seit 11.03.2025

Angegeben von:
Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (R002233) am 28.06.2024

Beschreibung:
Gesetzeslücke im SGBII soll geschlossen werden, damit Verurteilte nach dem BtmG "Therapie statt Strafe" nach §35 BtmG erhalten können auch, wenn die Krankenkassen für die Leistungen zuständig sind.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406130052 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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