Regelungsvorhaben

EU-Leitlinien zur Batterieverordnung

Angegeben von:
Apple Inc. (R002359) am 28.06.2024

Beschreibung:
Begleitung der EU-Leitlinienerstellung auf nationaler Ebene in Deutschland: Um die Langlebigkeit von Geräten zu fördern, setzt sich Apple setzt dafür ein, dass in den Leitlinien zur Batterieverordnung klare Kriterien festgelegt werden, die regeln, welche Geräten unter die Ausnahmeregelung für "nasse Umgebungen" fallen. Dabei kann die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG als Orientierung dienen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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