Regelungsvorhaben

Änderung LuftSiG

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (R002929) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.

Zu Regelungsentwurf

  1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
    Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260256 (PDF, 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.04.2024 an:

      • Bundesregierung

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