Regelungsvorhaben
Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionenrecht einführen
Angegeben von:
Transparency International Deutschland e.V. (R000249)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Wiederholte Skandale haben die Notwendigkeit eines präventiv wirkenden Sanktionierungssystems verdeutlicht. Transparency setzt sich für ein Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionenrecht ein. Es sollte die Transparenzerfordernisse der 2021 OECD Anti-Bribery Recommendation zu Verfahrensbeendigungen ohne Hauptverhandlung erfüllen. Das Legalitätsprinzip muss eingeführt werden.
Sanktionen gegen jur. Personen müssen spürbar erhöht und können an Belegschaftsstärke/Umsatz gekoppelt werden. Neben Geldbußen sind alt. Sanktionsformen (Ausschluss von öff. Ausschreibungen, Veröff. von Gerichtsentscheidungen) zu berücksichtigen. Justiz und Ermittlungsbehörden brauchen mehr Ressourcen. Unternehmensinterne Compliance sollte in das Strafmaß einbezogen werden, ohne Strafverfolgung zu ersetzen.
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]