Regelungsvorhaben

Berücksichtigung der Interessen des Lebensmitteleinzelhandels bei den geplanten Änderungen agrarrechtlicher Vorschriften

Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2024

Angegeben von:
TKM Consulting GmbH (R001839) am 28.06.2024

Beschreibung:
Bei der geplanten Änderung agrarrechtlicher Vorschriften sollen die berechtigten Interessen des Lebensmitteleinzelhandels angemessen berücksichtigt werden. So sollte beim AgrarOLkG von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11948 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden zu unterschiedlichen Themenfeldern Texte analysiert und bearbeitet oder Gespräche geführt, ggf. auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag. Diese dienen insbesondere der Sachstandsaufklärung, der Erläuterung von etwaigen Änderungsnotwendigkeiten oder der Vermittlung von Argumenten und Sichtweisen der betroffenen Unternehmen und Organisationen. Dies betrifft insbesondere folgende EUTOP-Mandate: Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, DocMorris N.V. und Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):

    Betraute Personen (1):

    1. Martin Dörmann
      Funktion: Geschäftsführer
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