Regelungsvorhaben

Fristverschiebung bei SPK, ETS und Co. aufgrund von Zertifizierermangel

Angegeben von:
DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. (R001792) am 28.06.2024

Beschreibung:
- Für die Strompreiskompensation (SPK), die Benchmark-Zuteilung im Emissionshandel und die Kompensation gemäß BECV müssen Unternehmen "ökologische Gegenleistungen" erbringen und diese ab diesem Jahr von prüfungsbefugten Stellen bestätigen lassen. - Die Fristen für die Beantragung fallen auf den 21.06. bzw. 01.07.2024. - Viele (wichtige) Details wurden erst kurzfristig (April / Mai 2024) bekannt gemacht; insofern wird um eine Fristverschiebung bzw. unbürokratische Handhabe gebeten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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