Regelungsvorhaben
Fristverschiebung bei SPK, ETS und Co. aufgrund von Zertifizierermangel
Angegeben von:
DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. (R001792)
am
28.06.2024
Beschreibung:
- Für die Strompreiskompensation (SPK), die Benchmark-Zuteilung im Emissionshandel und die Kompensation gemäß BECV müssen Unternehmen "ökologische Gegenleistungen" erbringen und diese ab diesem Jahr von prüfungsbefugten Stellen bestätigen lassen.
- Die Fristen für die Beantragung fallen auf den 21.06. bzw. 01.07.2024.
- Viele (wichtige) Details wurden erst kurzfristig (April / Mai 2024) bekannt gemacht; insofern wird um eine Fristverschiebung bzw. unbürokratische Handhabe gebeten.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]