Regelungsvorhaben

Prozesskostenhilfe für Nebenklage bei häuslicher Gewalt

Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Katalog des § 397a StPO soll dahingehend erweitert werden, dass auch bei den Tatbeständen aus häuslicher Gewalt, insbesondere Körperverletzung nach § 223 StGB, für die anwaltliche Vertretung in einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt bzw. durch das Gericht eine anwaltliche Vertretung beigeordnet werden kann.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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