Regelungsvorhaben
Prozesskostenhilfe für Nebenklage bei häuslicher Gewalt
Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der Katalog des § 397a StPO soll dahingehend erweitert werden, dass auch bei den Tatbeständen aus häuslicher Gewalt, insbesondere Körperverletzung nach § 223 StGB, für die anwaltliche Vertretung in einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt bzw. durch das Gericht eine anwaltliche Vertretung beigeordnet werden kann.
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]