Regelungsvorhaben
Reform Aufenthaltsrecht
Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377)
am
28.06.2024
Beschreibung:
- Eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.
- Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr.
- Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden.
- Insbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden.
- Fachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden.
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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