Regelungsvorhaben

Gewalthilfegesetz einführen

Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377) am 28.06.2024

Beschreibung:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2409300163 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.08.2024 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2412200086 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.11.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]

  3. SG2412200132 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern