Regelungsvorhaben

Anpassung des § 476 StPO hinsichtlich Auskünften durch die Strafverfolgungsbehörden

Angegeben von:
Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (R005267) am 28.06.2024

Beschreibung:
Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406280165 (PDF - 30 Seiten)

    Adressatenkreis:

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