Regelungsvorhaben
Anpassung des § 476 StPO hinsichtlich Auskünften durch die Strafverfolgungsbehörden
Angegeben von:
Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (R005267)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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SG2406280165 (PDF - 30 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 31.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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