Regelungsvorhaben
Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (GDAG)
Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die BZÄK setzt sich für Digitalisierungsmaßnahmen mit einem Mehrwert für Zahnärztinnen/Zahnärzte und Patienten/Patientinnen ein. Sie spricht sich für eine stärkere Beteiligung der Selbstverwaltung an den Entscheidungsprozessen der gematik /Digitalagentur für Gesundheit aus und für eine Abkehr von den Prinzipien eines starren Fristenmanagements mit Sanktionsmechanismen. Die im RefE enthaltenen Regelungen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in der Telematikinfrastruktur (TI) werden begrüßt, weitere einzelne Regelungsinhalte werden als überarbeitungsbedürftig angesehen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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SG2406280095 (PDF - 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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