Regelungsvorhaben

Zahnmedizinstudium vorklinisch weiterentwickeln

Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die zunächst vorgesehene Parallelität zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin im vorklinischen Studienabschnitt wurde wegen der anstehenden Novellierung der ÄApprO ausgeklammert. Ziel ist es, im Zuge der Novelle des Medizinstudiums auch das Zahnmedizinstudium vorklinisch weiterzuentwickeln. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) forderte im Zuge der Novelle für das Medizinstudium deshalb auch eine Weiterentwicklung des gesamten Zahnmedizinstudiums – ein dringlicher Appell des MFT an die Politik, dem sich die zahnärztlichen Fachverbände, allen voran die Bundeszahnärztekammer, anschlossen. Die BZÄK arbeitet mit an der Weiterentwicklung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Zahnmedizin (NKLZ), der verbindlich in der ZApprO festgeschrieben werden soll.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.06.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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