Regelungsvorhaben

Medizinproduktebetreiber-Verordnung

Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361) am 28.06.2024

Beschreibung:
- Erhöhung der Zahl der in einer (Zahnarzt-) Praxis Beschäftigten, die die Pflicht für einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auslöst, von 20 auf 50. - Streichung der Meldepflicht für Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis - Streichung des §17 für (Zahnarzt-)Praxen - Anpassung §14: Kein Bestandsverzeichnis für Praxen mit weniger als 50 Mitarbeitern

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/251 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/188 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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