Regelungsvorhaben
Medizinproduktebetreiber-Verordnung
Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361)
am
28.06.2024
Beschreibung:
- Erhöhung der Zahl der in einer (Zahnarzt-) Praxis Beschäftigten, die die Pflicht für einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auslöst, von 20 auf 50.
- Streichung der Meldepflicht für Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis
- Streichung des §17 für (Zahnarzt-)Praxen
- Anpassung §14: Kein Bestandsverzeichnis für Praxen mit weniger als 50 Mitarbeitern
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/251 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/188 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]