Regelungsvorhaben

Entfristung der Stromsteuerbefreiung

Angegeben von:
CONCILIUS AG (R002304) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Energiekosten sind eine relevante Kalkulationsgröße für jede Investitionsentscheidung mittelständischer Unternehmen. Zu erwartende Preissteigerungen oder auch nur Unsicherheiten darüber belasten positive Standortentscheidungen, die auf globalisierten Märkten dann eher zugunsten anderer Länder getroffen werden. Daher werden stabile Signale für wirksame Energiekostensenkungen gefordert, konkret die Entfristung der Stromsteuerbefreiung, die aktuell bis 2028 läuft.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrages, für bessere industriepolitische Rahmenbedingungen für Unternehmen der Werkzeugindustrie zu werben, werden Gesprächstermine mit den relevanten Mitgliedern des Bundestags angefragt, terminiert und durchgeführt. Dabei liegt der Fokus auf Gesetzgebung, die sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zu verorten ist. Konkret geht es dabei um das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das Stromsteuergesetz, das Lieferkettengesetz und den europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (2):

    Betraute Personen (2):

    1. Svenia Ratheiser
    2. Michael Donnermeyer
      Funktion: Vorstand
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