Regelungsvorhaben

Freiwilligenteilzeitgesetz

Angegeben von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (R001639) am 28.06.2024

Beschreibung:
Durch entsprechende Änderungen können Menschen unter 27 Jahren ohne ein berechtigtes Interesse Freiwiligendienste in Teilzeit absolvieren. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld wird angehoben. Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Die Diakonie bringt ihre Position ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9874 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260214 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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