Regelungsvorhaben
Freiwilligenteilzeitgesetz
Angegeben von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (R001639)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Durch entsprechende Änderungen können Menschen unter 27 Jahren ohne ein berechtigtes Interesse Freiwiligendienste in Teilzeit absolvieren. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld wird angehoben.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können.
Die Diakonie bringt ihre Position ein.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9874 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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