Regelungsvorhaben
TA Lärm: "Dörfliches Wohngebiet" dem "Dorfgebiet" gleichstellen
Angegeben von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106)
am
28.06.2024
Beschreibung:
"""Dörfliches Wohngebiet"" (§ 5a BauNVO) und ""Dorfgebiet"" (§ 5 BauNVO) weisen im Wesentlichenidentische Nutzungsmischungenauf: Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe.
Durch die vorgesehenen niedrigeeren Immissionsgrenzwerte für das ""dörfliche Wohngebiet"" wären angrenzende bestehende landwirtschaftsliche Betriebe und Biogasanalgen massiv in ihren Entwicklungsmöglichketen eingeschränkt. "
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]