Regelungsvorhaben

TA Lärm: "Dörfliches Wohngebiet" dem "Dorfgebiet" gleichstellen

Angegeben von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106) am 28.06.2024

Beschreibung:
"""Dörfliches Wohngebiet"" (§ 5a BauNVO) und ""Dorfgebiet"" (§ 5 BauNVO) weisen im Wesentlichenidentische Nutzungsmischungenauf: Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe. Durch die vorgesehenen niedrigeeren Immissionsgrenzwerte für das ""dörfliche Wohngebiet"" wären angrenzende bestehende landwirtschaftsliche Betriebe und Biogasanalgen massiv in ihren Entwicklungsmöglichketen eingeschränkt. "

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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