Regelungsvorhaben
Umsetzung der CSRD-Richtlinie
Angegeben von:
Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V. (DG Haustechnik) (R003028)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Umsetzungsregelungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für:
Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten.
Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette.
Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben.
Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften.
Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen.
Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]