Regelungsvorhaben

Fristverschiebung bei SPK, ETS und Co. aufgrund von Zertifizierermangel

Angegeben von:
Energieintensive Industrien in Deutschland (R001128) am 28.06.2024

Beschreibung:
Für die Strompreiskompensation (SPK), die Benchmark-Zuteilung im Emissionshandel und die Kompensation gemäß BECV müssen Unternehmen "ökologische Gegenleistungen" erbringen und diese ab diesem Jahr von prüfungsbefugten Stellen bestätigen lassen. Die Fristen für die Beantragung fallen auf den 21.06. bzw. 01.07.2024. Viele (wichtige) Details wurden erst kurzfristig (April / Mai 2024) bekannt gemacht; insofern wird um eine Fristverschiebung bzw. unbürokratische Handhabe gebeten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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