Regelungsvorhaben
Fristverschiebung bei SPK, ETS und Co. aufgrund von Zertifizierermangel
Angegeben von:
Energieintensive Industrien in Deutschland (R001128)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Für die Strompreiskompensation (SPK), die Benchmark-Zuteilung im Emissionshandel und die Kompensation gemäß BECV müssen Unternehmen "ökologische Gegenleistungen" erbringen und diese ab diesem Jahr von prüfungsbefugten Stellen bestätigen lassen. Die Fristen für die
Beantragung fallen auf den 21.06. bzw. 01.07.2024. Viele (wichtige) Details wurden erst kurzfristig (April / Mai 2024) bekannt gemacht; insofern wird um eine Fristverschiebung bzw. unbürokratische Handhabe gebeten.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]