Regelungsvorhaben

Rechtliche Sicherheit bzgl. der regulatorischen Klassifizierung von GVM hergestellter Fermentationsprodukte

Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081) am 28.06.2024

Beschreibung:
Deutschland muss sich für den Verbleib der Regelung (Abwesenheit lebensfähiger Zellen des genetisch veränderten Mikroorganismus als regulatorischer Marker) im Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed (SCoPAFF), Section Genetically Modified Food and Feed aussprechen. Schwerpunkte: Fortführung der seit über 30 Jahren bestehenden Regelung: regulatorischer Marker um außerhalb des Anwendungsbereichs der GVO-Futtermittel-/Lebensmittelverordnung (1829/2003) zu sein, ist die Abwesenheit des lebensfähigen Produktionsstamm; rekombinante DNA des GVMs ist kein regulatorischer Marker.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260008 (PDF, 14 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.04.2024 an:

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