Regelungsvorhaben

CSDDD - Ausnahme von Gütern die Staatlichen Export Kontrolle unterliegen.

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (R001623) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der BDSV setzt sich dafür ein, dass die CSDDD eine Ausnahme enthält, nach der Güter, die der Staatlichen Exportkontrolle unterliegen, von der Prüfung der Sorgfaltspflichten in der nachgelagerten Value Chain ausgenommen sind, wenn eine Staatliche Export Genehmigung vorliegt.

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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