Regelungsvorhaben
Keine Einführung von rechtsunsicheren und technisch nicht machbaren Herausgabepflichten für Diensteanbieter
Angegeben von:
Google Germany GmbH (R001794)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Herausgabeanforderung von Nutzerdaten gegenüber Diensteanbietern muss rechtlich nicht nur grundrechtskonform, sondern auch tatsächlich machbar und technisch umsetzbar sein. Google verfolgt die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und etwaigen Alternativmodellen (Quick Freeze) und weist wenn nötig auf etwaige Umsetzungsschwierigkeiten und -möglichkeiten hin.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]