Regelungsvorhaben

Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts I

Angegeben von:
Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" (R002707) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2023 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umzusetzen. Daraus wurde das Jahressteuergesetz 2024. Im vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist dies noch nicht enthalten. Ein weiterer Regierungsentwurf ist angekündigt. (Siehe: Steuerfortentwicklungsgesetz - STeFeG) Unser Ziel ist, dass ein geändertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichert, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

  • Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
  • Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu]
  • zivilgesellschaftliche Belange, insbesondere Gemeinnützigkeitsrecht (Steuerrecht)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2406280108 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2406280109 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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