Regelungsvorhaben
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf.
Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt
zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte
hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden.
Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet
werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als
Kundenanlagen gelten.
Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen,
wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-