Regelungsvorhaben

Speicherfristen insolvenzbezogener Daten durch Wirtschaftsauskunfteien verkürzen

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Speicherfristen insolvenzbezogener Merkmale durch private Auskunfteien sollen gesetzlich auf sechs Monate befristet sein. Dies soll auch die Speicherung von Merkmalen außergerichtlicher Einigungsversuche im Vorfeld einer Verbraucherinsolvenz umfassen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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