Regelungsvorhaben
Speicherfristen insolvenzbezogener Daten durch Wirtschaftsauskunfteien verkürzen
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Speicherfristen insolvenzbezogener Merkmale durch private Auskunfteien sollen gesetzlich auf sechs Monate befristet sein. Dies soll auch die Speicherung von Merkmalen außergerichtlicher Einigungsversuche im Vorfeld einer Verbraucherinsolvenz umfassen.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]