Regelungsvorhaben

Datenschutz bei automatisierter Entscheidungsfindung und Profiling sicherstellen

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030) am 28.06.2024

Beschreibung:
Ziel ist es, dass die Verbraucher:innen die Wahl haben, ob Unternehmen ihre persönlichen Daten für automatisierte Entscheidungen verwenden dürfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Unternehmen den betroffenen Verbraucher:innen eine verständliche und transparente Information über die involvierte Logik sowie die Tragweite und Auswirkungen solcher automatisierter Entscheidungsprozesse zur Verfügung stellen müssen, damit fehlerhafte Ergebnisse erkannt werden können.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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