Regelungsvorhaben
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Versicherungswirtschaft begrüßt die in § 40a und § 27 Abs. 5 BDSG-E geschaffene Möglichkeit, die Zuständigkeit einer einzelnen Landesdatenschutzbehörde zu begründen und setzten uns für eine Ausdehnung dieser Regelungen ein, um divergierende Entscheidungen verschiedener Behörden zu vermeiden. Die Streichung von § 31 BDSG und die Einführung des § 37a BDSG-E schaffen mehr Rechtssicherheit für Scoring. § 37a ist jedoch teilweise zu weit gefasst. § 37 BDSG sollte erweitert werden, um im Massengeschäft der Versicherer schnelle automatisierte Vertragsabschlüsse und Schadenregulierungen zu ermöglichen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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SG2406140066 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Versendet am 22.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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