Regelungsvorhaben
Fahr- und Fluggastrechte mit Mobilitätspaket stärken und ausbauen COM (2023) 753
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Im Rahmen der Vorhaben Fahr- und Fluggastrechte 2023/0437(COD), COM(2023) 753 final, VO (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/20 setzt sich der ADAC für eine einheitliche Regelung für alle Verkehrsunternehmen zur verpflichtenden Angabe umfassender Kontaktdaten ein. Bei vorhergegangener Flugbuchung über Vermittler soll ein Wahlrecht des Verbrauchers bestehen, an wen er sich für eine Rückerstattung des Flugpreises (Vermittler oder Fluggesellschaft) wendet. Zudem ist aus Sicht des ADAC eine Anpassung des Vorschlags zur Überarbeitung der Fluggastrechte aus dem Jahr 2013 an die aktuellen Entwicklungen, wie zum Beispiel die Rechtsprechung des EuGH der vergangenen Jahre, notwendig.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 27/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EU) Nr. 1177/2010, (EU) Nr. 181/2011 und (EU) 2021/782 in Bezug auf die Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2406280002 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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