Regelungsvorhaben
Anpassung der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
Angegeben von:
Deutsche Bank AG (R001998)
am
28.06.2024
Beschreibung:
VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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