Regelungsvorhaben
Beibehaltung bzw. Stärkung der Schutzmechanismen der Gewerbeordnung (§§ 33c ff. GewO)
Angegeben von:
LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH (R001077)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Rechtsgrundlagen aus §§ 33 ff. GewO bilden die Grundlage für die zugelassene gewerbliche Tätigkeit „gewerbliches Automatenspiel“. Grundlage für eine qualitative und nachfrageorientierte gerätebezogene Regulierung in der SpielV sollten auch die hier hinterlegten gesetzlichen Rahmenbedingungen sein.
§ 33c GewO enthält die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstellerlaubnis.
Zur Stärkung des bestehenden Spieler- und Jugendschutzniveaus sollten die qualitativen Berufszugangsvoraussetzungen ergänzt werden. Dies könnte durch eine Prüfungspflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021) erfolgen.
§ 33f GewO schafft die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]