Regelungsvorhaben

Novellierung der Gefahrstoffverordnung

Angegeben von:
BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (R001282) am 28.06.2024

Beschreibung:
Es soll keine pauschale Asbestbelastung bei allen Objekten mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 unterstellt werden, da dies weitreichende Folgewirkungen hätte: sowohl auf den Umgang der Wohnungswirtschaft mit dem Schadstoff Asbest bei Modernisierung und Sanierung , aber auch im Zusammenhang mit der schlichten Nutzung der Gebäude durch Mieter*innen bis hin zur Gefährdung des Ziels der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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