Regelungsvorhaben
Novellierung der Gefahrstoffverordnung
Angegeben von:
BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (R001282)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Es soll keine pauschale Asbestbelastung bei allen Objekten mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 unterstellt werden, da dies weitreichende Folgewirkungen hätte: sowohl auf den Umgang der Wohnungswirtschaft mit dem Schadstoff Asbest bei Modernisierung und Sanierung , aber auch im Zusammenhang mit der schlichten Nutzung der Gebäude durch Mieter*innen bis hin zur Gefährdung des Ziels der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.03.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]