Regelungsvorhaben

Praxistaugliche Formulierung des Entwurfs einer Einwilligungsverwaltungsverordnung nach § 26 TTDSG

Angegeben von:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. (R000872) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das Prinzip der Freiwilligkeit zur Verwendung und Implementierung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung muss eindeutig in der Verordnung verankert sein und umfassend gelten.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

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