Regelungsvorhaben

Keine sachlich fragwürdigen Einordnungen in der Gesetzesbegründung des BDSG

Angegeben von:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. (R000872) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Einordnung der „Nutzung eigener Datenbestände für Werbezwecke Dritter“ als Anwendungsbeispiel einer gemeinsamen Verantwortlichkeit sollte in der Gesetzesbegründung gestrichen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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