Regelungsvorhaben
Keine Regelung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben im PostG.
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben. Das gilt sowohl für den Marktzugang als auch für die Überwachung von Subunternehmern. Die geplanten Vorgaben in § 73 PostModG für Pakete mit erhöhtem Gewicht sollten ersatzlos gestrichen werden. Insbesondere die Forderung des Bundesrates nach einem Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten in der Kurier- und Paketbranche ist nicht zielführend.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10283 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Versendet am 21.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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