Regelungsvorhaben

Keine Regelung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben im PostG.

Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben. Das gilt sowohl für den Marktzugang als auch für die Überwachung von Subunternehmern. Die geplanten Vorgaben in § 73 PostModG für Pakete mit erhöhtem Gewicht sollten ersatzlos gestrichen werden. Insbesondere die Forderung des Bundesrates nach einem Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten in der Kurier- und Paketbranche ist nicht zielführend.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10283 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190052 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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