Regelungsvorhaben
Neue Züchtungsmethoden
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (R001133)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der BDP spricht sich dafür aus, dass Pflanzen, die auch natürlicherweise bzw. durch Kreuzung und Selektion entstehen könnten, nicht den strengen Auflagen des Gentechnikrechts unterliegen und genauso behandelt werden sollten wie ihre klassisch gezüchteten Gegenstücke. Hiernach sollten Pflanzen nicht als GVO reguliert werden, wenn:
1. die Veränderungen in der Pflanze ausschließlich durch Mutagenese (sowohl klassisch als auch gezielt) entstanden sind
oder
2. die Pflanze ausschließlich genetisches Material kreuzbarer Arten und
3. keine Neukombination von genetischem Material beinhaltet, wie sie natürlicherweise nicht vorkommen würde.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]