Regelungsvorhaben

Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem TTDG: Die Anwendung anerkannter Dienste soll für Telemedienanbieter freiwillig bleiben.

Angegeben von:
Amazon Web Services EMEA SARL (R002135) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz soll anerkannte Dienste zur Bekämpfung der "Cookie Müdigkeit" durch eine Einwilligungsverwaltungsverordnung etablieren. Ziel der bezweckten Einflussnahme ist der Erhalt der freiwilligen Anwendung anerkannter Dienste für Telemedienanbieter.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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