Regelungsvorhaben
Finanzierung von Personalkosten in Reha-Kliniken
Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116)
am
28.06.2024
Beschreibung:
§ 15 Abs. 3 SGB VI und § 38 Abs. 2 SGB IX müssen so angepasst werden, dass die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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