Regelungsvorhaben
Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Angegeben von:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) (R000747)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Es wird eine rechtskonforme Regelung gefordert, insbesondere für die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E besteht keine ausreichend klare Regelungsbefugnis, der Entwurf bezieht sich auf eine unzureichende Rechtsgrundlage, die Regelung ist damit nicht rechtskonform. Die Regelung des § 37 BDSG soll auf Datenverarbeitung durch Auskunfteien beschränkt werden, dazu ist die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E zu streichen. Die Regelung des § 37a Abs. 2 BDSG-E soll ebenso überarbeitet werden. Anschriftendaten von Kunden sollen im Rahmen der Betrugsprävention auch weiterhin verwendet werden dürfen. Die Belange der Onlinehändler sollen stärker berücksichtigt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- E-Commerce [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]