Regelungsvorhaben

Keine Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Zuge der Umsetzung der CSDDD

Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der persönliche Anwendungsbereich des LkSG darf nicht beschränkt werden auf den persönlichen Anwendungsbereich der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Ebenso wenig darf das LkSG bis zum Inkrafttreten der CSDDD in Deutschland ausgesetzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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