Regelungsvorhaben
Keine Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Zuge der Umsetzung der CSDDD
Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der persönliche Anwendungsbereich des LkSG darf nicht beschränkt werden auf den persönlichen Anwendungsbereich der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Ebenso wenig darf das LkSG bis zum Inkrafttreten der CSDDD in Deutschland ausgesetzt werden.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]