Regelungsvorhaben

Anpassung der Steuern nach KraftStG nach CO2-Emissionen zur Förderung des Kaufs und Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge

Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Kfz-Steuer muss sich zukünftig auf dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge basieren. Die Spreizung muss hoch emittierende Fahrzeuge dabei stärker belasten, u.a. um die Einnahmeverluste durch die höhere Zahl von E-Fahrzeugen zu kompensieren. Gleichzeitig muss die Streichung der Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff vollzogen bzw. die Besteuerung aller Kraftstoffe bzw. Pkw an ihren realen CO2-Emissionen ausgerichtet werden, um die Privilegierung schnellstens zu beenden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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