Regelungsvorhaben

Keine Überfrachtung der Schlichtung bei Umsetzung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden. Schlichtung darf nicht überfrachtet werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260149 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 21.03.2024 an:

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