Regelungsvorhaben

Verbesserungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes durch Verschärfung der Anbindehaltung und Beendigung von Qualzucht

Angegeben von:
Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung (R005750) am 27.06.2024

Beschreibung:
Verbesserungen im Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen bei der Anbindehaltung und der Qualzucht. Die Anbindehaltung wird zwar erstmalig im Tierschutzgesetz geregelt, dabei aber gleichzeitig auf Dauer verankert. Die Anbindehaltung muss verschärft werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Verbesserung in der Novelle des Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen der Anbindehaltung und Verhinderung von Qualzucht, Ziel von Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten ist es, Veränderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes in Bezug auf Anbindehaltungen und Qualzucht zu erreichen.

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270012 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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