Regelungsvorhaben
Verbesserungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes durch Verschärfung der Anbindehaltung und Beendigung von Qualzucht
Angegeben von:
Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung (R005750)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Verbesserungen im Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen bei der Anbindehaltung und der Qualzucht. Die Anbindehaltung wird zwar erstmalig im Tierschutzgesetz geregelt, dabei aber gleichzeitig auf Dauer verankert. Die Anbindehaltung muss verschärft werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Auftrag
Verbesserung in der Novelle des Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen der Anbindehaltung und Verhinderung von Qualzucht, Ziel von Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten ist es, Veränderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes in Bezug auf Anbindehaltungen und Qualzucht zu erreichen.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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